1. Allgemeine Bestimmungen
- Der Campingplatz Zielone Pole (nachfolgend: Anlage) befindet sich in Rzeczyca-Kolonia 27E, 24-120 Kazimierz Dolny, Polen.
- Alle Gäste auf dem Gelände der Anlage sind verpflichtet, diese Platzordnung zu lesen und einzuhalten.
- Eine Reservierung oder das Befahren des Geländes gilt als Anerkennung dieser Ordnung.
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, Gäste abzuweisen, die bei früheren Aufenthalten gegen die Platzordnung oder grundlegende Verhaltensregeln verstoßen haben.
2. Aufenthalt und Reservierung
- Die Anlage ist rund um die Uhr geöffnet. In der Saison (April–Oktober) sind Ankünfte bis 22:00 Uhr möglich, um die Ruhe anderer Gäste zu respektieren.
- Der Übernachtungszeitraum wird ab der Ankunftsstunde berechnet. Ein Tagesaufenthalt kostet die Hälfte des Tagespreises.
- In der Hochsaison empfehlen wir eine vorherige Kontaktaufnahme per Telefon, SMS, WhatsApp oder Messenger, um die Verfügbarkeit eines Stellplatzes zu bestätigen.
- Spontane Anreisen werden, soweit Plätze verfügbar sind, ebenfalls akzeptiert.
- Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Preisliste, die auf der Website und in der Anlage einsehbar ist.
- Barzahlung wird bevorzugt.
3. Verhalten auf dem Gelände
- Nachtruhe gilt von 22:00 bis 07:00 Uhr. Während der Nachtruhe bitten wir, Musik, Gespräche und sämtliche Geräusche so gering zu halten, dass andere Gäste nicht gestört werden.
- Gäste werden gebeten, sich respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten.
- Kraftfahrzeuge dürfen auf dem Gelände nur zur Anfahrt zum zugewiesenen Stellplatz oder zum Verlassen der Anlage mit einer Geschwindigkeit von maximal 5 km/h bewegt werden.
- Mängel oder Schäden auf dem Gelände sind sofort dem Betreiber zu melden.
- Das eigenmächtige Umstellen oder Verwenden von Einrichtungsgegenständen der Anlage ist untersagt.
4. Haustiere
- Die Anlage ist tierfreundlich. Gut erzogene Hunde und andere Haustiere sind willkommen.
- Tierhalter sind verpflichtet, Hinterlassenschaften ihrer Tiere sofort zu beseitigen.
- Hunde müssen über aktuelle Impfnachweise verfügen, die auf Verlangen des Betreibers vorzulegen sind.
- Tierhalter haften für alle durch ihre Tiere verursachten Schäden.
5. Strom und Wasser
- Auf dem Gelände stehen Stromanschlüsse (230 V) an den vorgesehenen Versorgungsstationen zur Verfügung.
- Die Stromnutzung ist im Übernachtungspreis enthalten und wird nicht gesondert berechnet.
- Trinkwasser ist an der Trinkwasserzapfstelle verfügbar.
- Der Betrieb von Elektrogeräten, die die zulässige Last überschreiten oder das Stromnetz der Anlage beeinträchtigen können, ist untersagt.
- Grauwasser und Kassetten-WC-Inhalte dürfen nur an der dafür vorgesehenen Stelle auf dem Gelände entleert werden.
6. Feuer und Sicherheit
- Offenes Feuer ist ausschließlich am vorbereiteten Lagerfeuerplatz erlaubt.
- Grillen ist mit dem bereitgestellten Holzkohle- oder Gasgrill der Anlage gestattet.
- Feuer darf nicht in der Nähe von Fahrzeugen, Zelten oder Bäumen entzündet werden.
- Nach dem Grillen oder Lagerfeuer ist sicherzustellen, dass alle Glut vollständig erloschen ist.
- Im Brandfall ist sofort der Betreiber zu benachrichtigen und die Feuerwehr (998) oder der Notruf (112) zu rufen.
- Offene Flammen außerhalb der ausgewiesenen Bereiche sind streng verboten.
7. Schwimmbad
- Das Schwimmbad steht ausschließlich Gästen der Anlage zur Verfügung.
- Kinder unter 7 Jahren dürfen das Schwimmbad nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person nutzen.
- Das Betreten des Schwimmbades unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten.
- Das Schwimmbad ist in der Sommersaison geöffnet – genaue Öffnungszeiten erfahren Sie beim Personal der Anlage.
8. Ordnung und Sauberkeit
- Gäste sind verpflichtet, ihren Stellplatz und alle Gemeinschaftsbereiche sauber und ordentlich zu halten.
- Abfälle sind in die vorgesehenen Behälter zu werfen.
- Das Entsorgen von Abfällen außerhalb der Behälter oder das Vergraben von Abfällen ist verboten.
- Vor der Abreise sind der Stellplatz zu reinigen und in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
9. Haftung
- Der Betreiber haftet nicht für Schäden am Eigentum oder Verletzungen von Gästen, die auf deren eigenes Verschulden oder die Nichtbeachtung dieser Platzordnung zurückzuführen sind.
- Der Betreiber haftet nicht für unbeaufsichtigt auf dem Gelände zurückgelassenes Eigentum.
- Gäste haften für alle von ihnen verursachten Schäden auf dem Gelände. Bei Minderjährigen liegt die Haftung bei den Eltern oder gesetzlichen Vertretern.
- Eltern und gesetzliche Vertreter sind für das Verhalten der ihrer Obhut anvertrauten Kinder verantwortlich.
10. Alkohol und Verhalten
- Alkoholkonsum auf dem Gelände ist in Maßen gestattet und darf andere Gäste nicht stören.
- Gäste, die sichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können ohne Rückerstattung der Übernachtungsgebühr des Geländes verwiesen werden.
11. Schlussbestimmungen
- Für nicht in dieser Platzordnung geregelte Angelegenheiten gilt polnisches Recht.
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Platzordnung zu ändern. Die aktuelle Fassung ist auf der Website der Anlage einsehbar.
- Beschwerden und Anregungen sind direkt an den Betreiber zu richten.
- Diese Platzordnung gilt ab dem Datum der Veröffentlichung auf der Website.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt – Die Eigentümer von Zielone Pole