Platzordnung

1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Campingplatz Zielone Pole (nachfolgend: Anlage) befindet sich in Rzeczyca-Kolonia 27E, 24-120 Kazimierz Dolny, Polen.
  2. Alle Gäste auf dem Gelände der Anlage sind verpflichtet, diese Platzordnung zu lesen und einzuhalten.
  3. Eine Reservierung oder das Befahren des Geländes gilt als Anerkennung dieser Ordnung.
  4. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Gäste abzuweisen, die bei früheren Aufenthalten gegen die Platzordnung oder grundlegende Verhaltensregeln verstoßen haben.

2. Aufenthalt und Reservierung

  1. Die Anlage ist rund um die Uhr geöffnet. In der Saison (April–Oktober) sind Ankünfte bis 22:00 Uhr möglich, um die Ruhe anderer Gäste zu respektieren.
  2. Der Übernachtungszeitraum wird ab der Ankunftsstunde berechnet. Ein Tagesaufenthalt kostet die Hälfte des Tagespreises.
  3. In der Hochsaison empfehlen wir eine vorherige Kontaktaufnahme per Telefon, SMS, WhatsApp oder Messenger, um die Verfügbarkeit eines Stellplatzes zu bestätigen.
  4. Spontane Anreisen werden, soweit Plätze verfügbar sind, ebenfalls akzeptiert.
  5. Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Preisliste, die auf der Website und in der Anlage einsehbar ist.
  6. Barzahlung wird bevorzugt.

3. Verhalten auf dem Gelände

  1. Nachtruhe gilt von 22:00 bis 07:00 Uhr. Während der Nachtruhe bitten wir, Musik, Gespräche und sämtliche Geräusche so gering zu halten, dass andere Gäste nicht gestört werden.
  2. Gäste werden gebeten, sich respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten.
  3. Kraftfahrzeuge dürfen auf dem Gelände nur zur Anfahrt zum zugewiesenen Stellplatz oder zum Verlassen der Anlage mit einer Geschwindigkeit von maximal 5 km/h bewegt werden.
  4. Mängel oder Schäden auf dem Gelände sind sofort dem Betreiber zu melden.
  5. Das eigenmächtige Umstellen oder Verwenden von Einrichtungsgegenständen der Anlage ist untersagt.

4. Haustiere

  1. Die Anlage ist tierfreundlich. Gut erzogene Hunde und andere Haustiere sind willkommen.
  2. Tierhalter sind verpflichtet, Hinterlassenschaften ihrer Tiere sofort zu beseitigen.
  3. Hunde müssen über aktuelle Impfnachweise verfügen, die auf Verlangen des Betreibers vorzulegen sind.
  4. Tierhalter haften für alle durch ihre Tiere verursachten Schäden.

5. Strom und Wasser

  1. Auf dem Gelände stehen Stromanschlüsse (230 V) an den vorgesehenen Versorgungsstationen zur Verfügung.
  2. Die Stromnutzung ist im Übernachtungspreis enthalten und wird nicht gesondert berechnet.
  3. Trinkwasser ist an der Trinkwasserzapfstelle verfügbar.
  4. Der Betrieb von Elektrogeräten, die die zulässige Last überschreiten oder das Stromnetz der Anlage beeinträchtigen können, ist untersagt.
  5. Grauwasser und Kassetten-WC-Inhalte dürfen nur an der dafür vorgesehenen Stelle auf dem Gelände entleert werden.

6. Feuer und Sicherheit

  1. Offenes Feuer ist ausschließlich am vorbereiteten Lagerfeuerplatz erlaubt.
  2. Grillen ist mit dem bereitgestellten Holzkohle- oder Gasgrill der Anlage gestattet.
  3. Feuer darf nicht in der Nähe von Fahrzeugen, Zelten oder Bäumen entzündet werden.
  4. Nach dem Grillen oder Lagerfeuer ist sicherzustellen, dass alle Glut vollständig erloschen ist.
  5. Im Brandfall ist sofort der Betreiber zu benachrichtigen und die Feuerwehr (998) oder der Notruf (112) zu rufen.
  6. Offene Flammen außerhalb der ausgewiesenen Bereiche sind streng verboten.

7. Schwimmbad

  1. Das Schwimmbad steht ausschließlich Gästen der Anlage zur Verfügung.
  2. Kinder unter 7 Jahren dürfen das Schwimmbad nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person nutzen.
  3. Das Betreten des Schwimmbades unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten.
  4. Das Schwimmbad ist in der Sommersaison geöffnet – genaue Öffnungszeiten erfahren Sie beim Personal der Anlage.

8. Ordnung und Sauberkeit

  1. Gäste sind verpflichtet, ihren Stellplatz und alle Gemeinschaftsbereiche sauber und ordentlich zu halten.
  2. Abfälle sind in die vorgesehenen Behälter zu werfen.
  3. Das Entsorgen von Abfällen außerhalb der Behälter oder das Vergraben von Abfällen ist verboten.
  4. Vor der Abreise sind der Stellplatz zu reinigen und in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

9. Haftung

  1. Der Betreiber haftet nicht für Schäden am Eigentum oder Verletzungen von Gästen, die auf deren eigenes Verschulden oder die Nichtbeachtung dieser Platzordnung zurückzuführen sind.
  2. Der Betreiber haftet nicht für unbeaufsichtigt auf dem Gelände zurückgelassenes Eigentum.
  3. Gäste haften für alle von ihnen verursachten Schäden auf dem Gelände. Bei Minderjährigen liegt die Haftung bei den Eltern oder gesetzlichen Vertretern.
  4. Eltern und gesetzliche Vertreter sind für das Verhalten der ihrer Obhut anvertrauten Kinder verantwortlich.

10. Alkohol und Verhalten

  1. Alkoholkonsum auf dem Gelände ist in Maßen gestattet und darf andere Gäste nicht stören.
  2. Gäste, die sichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können ohne Rückerstattung der Übernachtungsgebühr des Geländes verwiesen werden.

11. Schlussbestimmungen

  1. Für nicht in dieser Platzordnung geregelte Angelegenheiten gilt polnisches Recht.
  2. Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Platzordnung zu ändern. Die aktuelle Fassung ist auf der Website der Anlage einsehbar.
  3. Beschwerden und Anregungen sind direkt an den Betreiber zu richten.
  4. Diese Platzordnung gilt ab dem Datum der Veröffentlichung auf der Website.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt – Die Eigentümer von Zielone Pole